Sehr geehrte VERE-Mitglieder und take-e-way-Kunden,
das neue ElektroG bewirkt, wie eigentlich alle neuen Gesetze, einen erheblichen Handlungsbedarf für eine Umsetzung in die Realität. Einige Vorschriften sind ohne weitergehende Erläuterungen nicht umsetzbar. Das tägliche Leben wirft Fragen auf, für die es im Gesetzestext keine Antworten gibt. Gerade im Bezug auf die Erreichung der neuen ehrgeizigen Sammelziele wird dies offenkundig. Beispiele: Wie soll ein Händler seine Sammelmengen nach Gewicht und Gerätekategorien melden, wenn er in der Realität von seiner kommunalen Sammelstelle keine entsprechenden Dokumente (Wiegenoten) erhält? Wie soll ein Zertifizierer eine Erstbehandlungsanlage zertifizieren, wenn nicht eindeutig geklärt ist, wo die Sammlung aufhört und wo die Erstbehandlung anfängt? Wie sollen Geräte einer Wiederverwendung zugeführt werden, wenn für die entsprechende Prüfung eine Erlaubnis zur Erstbehandlung erforderlich ist.
Dieses sind nur ein paar Beispiele für ganz viele Fragen, die beantwortet werden müssen, wenn das Gesetz in der Praxis Anwendung finden soll. Für die Beurteilung dieser Fragen sind die klärenden Aussagen der überwachenden Landesbehörden zwingend notwendig. Im Bewusstsein dieser Tatsache wurde eine Adhoc-Arbeitsgruppe der LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) gebildet, die diese Fragen erörtert und Ergänzungen bzw. Interpretationen erarbeitet. Wie wir aus informierten Kreisen erfahren haben, sind die Ergebnisse hierzu von diesem Arbeitskreis für die Erfassung und anschließende Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung bereits erarbeitet. Die offensichtlich enorme Menge an zu klärenden Fragen hat aber aus zeitlichen Gründen bisher verhindert, dass die ebenfalls dringend benötigten technischen Regeln für die Erstbehandlungs- und Endbehandlungsanlagen noch gar nicht in Angriff genommen werden konnten.
Unsere Befürchtung ist nun, dass die bisher erarbeiteten, enorm wichtigen, Ergebnisse des Arbeitspapieres der LAGA in absehbarer Zeit nicht veröffentlicht werden, weil die technischen Regeln für die Aufbereitungsanlagen noch fehlen.
Das würde nach unseren Informationen bewirken, dass wir frühestens 2017/2018 mit einer Veröffentlichung rechnen können, was ein Scheitern der vom Gesetzesgeber gewollten Ziele sehr wahrscheinlich machen würde. Daher hoffen wir sehr, dass der gesunde Menschenverstand bei den beteiligten Institutionen siegen wird und zumindest die „Spielregeln“ für die Sammlung und Erfassung bis zur Erstbehandlungsanlage vorab – gegebenenfalls mit pragmatischen Vereinfachungen – veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass alle Behörden an einer Umsetzung des Gesetzes interessiert sind und erwarten, dass wir in Kürze diese Spielregeln erhalten werden. Ansonsten würden den von Anfang an kritischen Gruppierungen überzeugende Argumente geliefert werden, dieses Gesetz zu blockieren. Die Folge wäre ein Spiel ohne Spielregeln: Das kann nicht funktionieren. Und wer glaubt, alle Spielregeln sind in diesem Gesetz geregelt, der lebt in einer besseren Welt als wir.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VERE-Team