Laut einer Information der Stiftung EAR liegen elektromagnetische Tonabnehmer für Musikinstrumente sogenannte Pickups schon seit Beginn des Elektrogesetzes in dessen Anwendungsbereich. Denn: Sie erzeugen mittels Induktion Ströme beziehungsweise Spannungen. Pickups zählen zu den Kleingeräten und damit zur Kategorie 5.
Elektrisch betriebe Instrumente wie beispielsweise E-Gitarren müssen in der Regel als Großgeräte in Kategorie 4 registriert werden. Der Hersteller gilt als Assembler, wenn er Tonabnehmer verbaut, die schon registriert sind und gemeldet werden. Das Gewicht der Tonabnehmer muss dann bei der Mengenmeldung abgezogen werden.
Quelle: EAR InfoBrief 2/2019