Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.
Nur noch 9 Plätze verfügbar!

×

VerpackG Abmahnung bei Unterhaltungssoftware

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurden in nahezu allen Fällen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 €, mithin rund 973,66 €, gefordert.

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker berichtet auf anwalt.de über zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, dass der betroffene Onlinehändler registrierungspflichtige Versandverpackungen im Bereich von Unterhaltungssoftware (speziell Playstation 2-Spiele) vertreibe, ohne bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert zu sein: „Dies stelle nach Ansicht des Abmahners einen Verstoß gegen § 9 Abs. 1 VerpackG dar, der über die Öffnungsklausel des UWG als Wettbewerbsverstoß zu werten sei. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurden in nahezu allen Fällen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 €, mithin rund 973,66 €, gefordert.“, so RA Heidicker.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×